Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan

Informationsplattform des Bündnisses für Familie (Nürnberg)

Partner für Erziehung

 

Gisela Carl, Gerhard Fuchs

 

Der gesetzliche Auftrag der Kindertageseinrichtungen

• Art.6, Abs.2 GG – „Primat der Eltern“ garantiert das Erziehungsrecht der Eltern. Sie tragen für die Erziehung ihrer Kinder die Primär-Verantwortung. Tageseinrichtungen erfüllen einen von den Eltern übertragenen Bildungs- und Erziehungsauftrag.

• § 22 Abs,3 KJHG – Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und anderen Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohle der Kinder zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen.

• BayKiG.Art.7 – Der Kindergarten unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung, um den Kindern beste Entwicklungs- und Bildungschancen zu vermitteln. Er berät die Eltern in Erziehungsfragen.

• BayKiG Art.11 – Der Kindergartenbeirat ist beratend tätig. Er hat kein eigenständiges Entscheidungsrecht.

• 4. DV BayKiG – Durch Zusammenarbeit zwischen Kindergarten, Eltern und Grundschule sind die Bemühungen zur Erziehung und Bildung der Kinder möglichst gegenseitig zu ergänzen und aufeinander abzustimmen.

• BEP – Kindertagesstätten sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Familie und Schule. Sie stehen in einer langfristigen Erziehungspartnerschaft, die den Übergang in die Schule vorbereiten hilft.

Empfehlungen zur Bildungspolitik

• Das Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter von 2003 fordert eine stärkere Einbeziehung der Eltern in den Alltag der Einrichtungen, so dass es zu einer aktiven Mitwirkung der Eltern kommt und ein Lernen in sozialen Kontexten ermöglicht wird.

• Das Netzwerk „Kinderbetreuung der Europäischen Kommission“ hat 1996 Qualitätsziele formuliert; so heißt es: Eltern sind in Einrichtungen für kleine Kinder Kooperationspartner/innen und Teilhaber/innen. In den Einrichtungen sollten Entscheidungen vollkommen partizipatorisch sein und Eltern, das gesamte Personal und, wenn möglich, die Kinder beteiligen.

Im Kontext der Bildungschancen

Im ko-konstruktiven Bildungs- und Erziehungsprozess sollen Eltern eine Partnerschaft mit Kitas, wie es im BEP formuliert ist, eingehen:

Am konkreten Bildungsgeschehen sind zugleich die Fachkräfte und Eltern maßgeblich beteiligt. Es reicht nicht aus, den Kindern nur Lernarrangements bereit zu stellen und sie sodann mit deren Erkundung und Auseinandersetzung allein zu lassen. Damit Kinder ein Bewusstsein für ihre Lernprozesse entwickeln, Lernen als Wissenserwerb begreifen und erworbenes Wissen auf andere Situationen übertragen können, ist es erforderlich, dass die Erwachsenen die Lernprozesse der Kinder durch Gespräche und Beobachtungen begleiten. Aufgrund der gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsverantwortung muss die Bildung der Kinder im partnerschaftlichen Zusammenwirken aller verantwortlichen Erwachsenen stattfi nden / S.22).

Eltern und Erzieher gestalten sozusagen gemeinsam den Kontext der Bildungschancen für jedes einzelne Kind. Quantität und Qualität der Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und Elternhaus entscheiden über das Entwicklungsergebnis. Der ko-konstruktive Prozess wird im BEP als Dialog zwischen gleichberechtigten Partnern interpretiert.

Eltern und Kitas sind durch ein gemeinsames pädagogisches Interesse verbunden: Begleitung, Unterstützung und Förderung jedes einzelnen Kindes. Die Familie als primäre und wichtigste Sozialinstanz entwickelt die entscheidenden Grundlagen, die Kindertagesstätte als erste Instanz öffentlicher Erziehung und Bildung knüpft daran an und erweitert den Erfahrungshorizont der Kinder.

Ein ganzheitliches Persönlichkeitsbild und das Ziel der Entwicklungschancen jedes Kindes verpfl ichten beide Sozialinstanzen zu einer Erziehungspartnerschaft. Die pädagogischen Fachkräfte unterstützten und beraten dabei die Familien, leiten bei Bedarf Selbsthilfeprozesse ein.

Strukturen der Partnerschaften

Darüber hinaus sind bei Entscheidungen wichtiger Angelegenheiten, die die Tageseinrichtungen betreffen, entsprechend dem Demokratieprinzip, alle Bildungs- und Erziehungspartner angemessen zu beteiligen: die Eltern, das Einrichtungsteam, und der Träger (BEP, S.22).

Die Einrichtung

Die Beteiligung der Eltern als Teil eines ko-konstruktiven Bildungsprozesses ist bei internen Angeboten und Projekten möglich:

• Programme und Veranstaltungen

• Aktive ehrenamtliche Mitarbeit

• Pläne und Konzepte

Die Beteiligten einer Erziehungspartnerschaft von Eltern und Fachkräften erleben diese Initiative als Kompetenzgewinn: Die Erzieher erweitern durch den engen Kontakt zu den Familien ihre Information und ihre Erfahrung und entwickeln einen größeren Bezug zur persönlichen Situation der einzelnen Kinder, die sie so individuell fördern können.

Die Eltern finden Ansprechpartner für Erziehungsfragen, erweitern ihren persönlichen Familienhorizont durch Austausch und Begegnungen mit anderen Eltern und Kindern, so entwickeln sich auch Familienfreundschaften und Nachbarschaftshilfen.

Ein solches Netzwerk ist gerade in Zeiten der Kleinfamilien sehr hilfreich.

Solidarität wird praktisch gelebt und schon früh von den Kindern gelernt. Die regelmäßige Beteiligung und der Dialog zwischen Eltern und Einrichtung entwickeln sich zu einer Bereicherung der Konzeption und Handlungsmöglichkeiten der Einrichtung. Eine gute Kita kann heutzutage auf Elternarbeit und ehrenamtliches Engagement nicht mehr verzichten – die Aufgaben werden auch hier immer komplexer und größer.

Viele Eltern sind auch bereit, sich ehrenamtlich in der Tageseinrichtung zu engagieren und Einfl uss zu nehmen auf den Erziehungsablauf, den ihre Kinder dort erleben. Sie begleiten die Grüppchen bei Ausfl ügen, helfen bei Gruppenarbeiten oder beteiligen sich bei der Neugestaltung der Außenanlagen.

Partnerschaft heißt allerdings nicht Austauschbarkeit der Aufgaben: Die pädagogischen Fachkräfte haben die Verantwortung für die Vorgänge und Weiterentwicklung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Kita. Sie müssen auch den organisatorischen Ablauf strukturieren.

Die Träger

Die Kooperation zwischen Eltern und Träger realisiert sich sehr unterschiedlich – von geringen Möglichkeiten der Einflussnahme und Mitwirkung bei hierarchisch organisierten Trägern bis zu Initiativen, die von Eltern als Vorstände gemeinnütziger Trägervereine geprägt sind.

Die Zusammenarbeit mit Eltern kann auf Trägerebene die Chance bedeuten, institutionelle und organisatorische Strukturen des Trägers zu refl ektieren, zu diskutieren und für Veränderungen offen zu halten. Auch neue Formen der Beteiligung und Zusammenarbeit mit Eltern können sich hier entwickeln – letztlich eine offene pädagogische Grundhaltung.

Mit diesem Selbstverständnis können immer neue Möglichkeiten der Programme und Formen entwickelt werden: Räume für Elternbegegnungen, Ansprechpartner und Angebote für Mitarbeit, der Einsatz eines Dolmetschers, Veranstaltungen, Feste und vieles mehr. Die Ideen entstehen mit der gemeinsamen Arbeit. So können sich Kitas zu Häusern des Lernens entwickeln und die Lebenswirklichkeit ihrer Nachbarschaft mit einbeziehen, wie es z.B. das FORUM BILDUNG empfiehlt.

Ein international anerkanntes Kinder- und Familienzentrum ist das Pen Green Centre in Cory, England. Es konzipiert und praktiziert eine veränderte Elternarbeit und neue Formen der Bildung von Eltern sowie Angebote der Unterstützung von Familien, die mit einer gezielten individuellen Förderung der Kinder verknüpft sind. Es handelt sich dabei um ein Programm, das von der englischen Regierung initiiert wurde: die Early Excellence Centres.

Der BEP postuliert im Zusammenhang mit der Öffnung der Erziehungssysteme zu einer Struktur des Gemeinwesens:

Kindertageseinrichtungen sollen sich anhand von sozialraumorientierten Konzepten zu „Nachbarschaftszentren“ bzw.

„Begegnungsstätten“ weiterentwickeln.

Fazit der Ideengruppe

Der Bildungsprozess des Kindes wird im Kontext der Familie optimal gefördert. Die Beteiligung der Eltern und die Zusammenarbeit mit ihnen in Kindertagesstätten stärken auch die Beteiligungsrechte und -chancen der Kinder. Wenn die beteiligten Eltern in der Einrichtung oder auf Trägerebene eine demokratische Beteiligungskultur praktizieren, sind sie für ihre Kinder zugleich ein positives Vorbild für persönliches Engagement und demokratisches Handeln.

Wenn sich eine Tageseinrichtung Familien unterstützend verhält und auf der Basis einer gleichberechtigten Partnerschaft mit den Eltern zusammenarbeitet, dann lassen sich Ressourcen der Eltern – ihr Interesse an ihrem Kind – produktiv nutzen.

Für die Einrichtung und für den Träger ist eine gute Zusammenarbeit mit Eltern ein Qualitätsmerkmal, das nicht nur für die Beteiligten in der Einrichtung, sondern im Kontext eines lebendigen Gemeinwesens als Gewinn zu sehen ist – für den Stadtteil oder die Gemeinde.

Der BEP fordert, dass Erziehungspartnerschaft in das Selbstverständnis und die Konzeptionen der Einrichtungen eingehen müssen.

Allerdings werden die Möglichkeiten einer aktiven und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagesstätten nur unzureichend genutzt: Obwohl alle Beteiligten einer solchen Partnerschaft einen Kompetenzgewinn in der Kooperation sehen, häufen sich in den letzten Jahren Klagen über schwindendes Engagement der Eltern. Beruf und Freizeit sind wichtiger.

Quelle: Hallo Frau Czerni, hallo Herr Meyer, herausg. Landesregierung Niedersachsen, Niedersächsisches Landesjugendamt