Im Vergleich zu den in der 4. Durchführungsverordnung zum Bayerischen Kindergartengesetz (4. DV BayKiG) geregelten Rahmenplänen für anerkannte Kindergärten enthält der Bildungs- und Erziehungsplan folgende Innovationen:
1. Betonung der Tatsache, dass in Tageseinrichtungen gelernt wird
2. Prinzip der Förderung von Basiskompetenzen durch pädagogische Arbeit in ausgewählten Bildungsbereichen. Der Zusammenhang zwischen pädagogischen Maßnahmen und übergeordneten Lernzielen wird aufgezeigt
3. Akzeptanz der Heterogenität in der Gruppe und produktiver Umgang damit
4. Förderung nicht nur personaler (zentral: Selbstsicherheit, Selbstwertgefühl), sondern ausdrücklich auch kognitiver, motivationaler und physischer Kompetenzen
5. Herausragende Stellung der Förderung lernmethodischer Kompetenz
6. Betonung der Übergänge Familie-Tageseinrichtung und Tageseinrichtung-Grundschule, letzteres ein hochaktuelles Thema, das auch von Seiten des Kultusministeriums in den Vordergrund gerückt wird
7. Neu sind die folgenden eigenständigen Bildungsbereiche, die auch als Vorbereitung auf die Anforderungen in der Schule verstanden werden können:
7.1 Sprache und Literacy
7.2 Mathematik
7.3 Naturwissenschaften und Technik
7.4 Informations- und Kommunikationstechnik, Medien
7.5 Musik
7.6 Bewegung, Rhythmik, Tanz und Sport
8. Ausführlich behandelt wird das Thema Integration mit dem Leitziel, behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld zu trennen, sondern sie gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern zu betreuen
9. Neu ist das Thema Hochbegabung
10. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
11. Neu ist die Betonung der Gemeinwesenorientierung von Tageseinrichtungen, die Vernetzung und Kooperation mit Fachdiensten
12. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, die Entwicklung der Kinder zu beobachten
(aus: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/bep/index.htm)
Download des offiziellen Textes von der Bayerischen Staatsregierung, 489 Seiten (.pdf 6,1 MB, externer Link):
Die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (AVBayKiBiG) enthält die für alle staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele.
Download des offiziellen Textes von der Bayerischen Staatsregierung (externer Link):