Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan

Informationsplattform des Bündnisses für Familie (Nürnberg)

Kindertagesstätten - Eine Entwicklung in Epochen

 

 

Von der Kinderbewahranstalt zur Bildungseinrichtung

1802 Entlastung erwerbstätiger Eltern (auch der Mütter), vor allem sozial schwacher Familien „Sicherstellung von Betreuung“

 

1840 Erziehung und Bildung als Ergänzung häuslicher Erziehung „Unterweisung der Eltern“ in den Kitas Hygiene und Gesundheitspflege

 

1960/1970 Sputnikschock

• Eigenständiger Bildungsauftrag des Kindergartens

• Ergänzung der Familienerziehung

• Chancengleichheit

• Beratung und Hilfe bei Erziehungsfragen

 

1980/1990 Sozialpädagogik

• Öffnung der Kindergärten ins gesellschaftliche Umfeld

• Neue pädagogische Konzepte „offene Arbeit“ oder „ Orte für Kinder“

 

1990/2000 bedarfsgerechter Ausbau von Kindertagesplätzen in wohnortnahen Einrichtungen

• Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz

 

2000 Eltern als Kunden – die Kita als Dienstleistungsbetrieb

• Beginn der Qualitätsdiskussion

 

2003 Pisa-Schock

• Erziehungs- und Bildungspartnerschaft

• Gemeinsame Verantwortung für die Förderung des Kindes

• Unterstützung der Familien bei ihren Erziehungsaufgaben

• Lebenslanges Lernen

 

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen in Bayern

1972 Bayerisches Kindergartengesetz – ein bayerischer Sonderweg

1973 4. DVBayKiG: Rahmenpläne für Kindergärten

Mindestanforderungen für Bildungs- und Erziehungsziele

1976 Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Bildungsauftrag der Kindergärten besitzt Vorrang

1991 SGB VIII (KJHG): Die Kindergärten werden der Jugendhilfe zugeordnet, ein bayerischer Sonderweg in der Bayernklausel §26 S.2 SGB VIII

1997 Empfehlung zur 4.DVBayKiG: Anpassung an neue gesellschaftliche, fachliche und gesetzliche Entwicklungen