Von der Kinderbewahranstalt zur Bildungseinrichtung
1802 Entlastung erwerbstätiger Eltern (auch der Mütter), vor allem sozial schwacher Familien „Sicherstellung von Betreuung“
1840 Erziehung und Bildung als Ergänzung häuslicher Erziehung „Unterweisung der Eltern“ in den Kitas Hygiene und Gesundheitspflege
1960/1970 Sputnikschock
• Eigenständiger Bildungsauftrag des Kindergartens
• Ergänzung der Familienerziehung
• Chancengleichheit
• Beratung und Hilfe bei Erziehungsfragen
1980/1990 Sozialpädagogik
• Öffnung der Kindergärten ins gesellschaftliche Umfeld
• Neue pädagogische Konzepte „offene Arbeit“ oder „ Orte für Kinder“
1990/2000 bedarfsgerechter Ausbau von Kindertagesplätzen in wohnortnahen Einrichtungen
• Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
2000 Eltern als Kunden – die Kita als Dienstleistungsbetrieb
• Beginn der Qualitätsdiskussion
2003 Pisa-Schock
• Erziehungs- und Bildungspartnerschaft
• Gemeinsame Verantwortung für die Förderung des Kindes
• Unterstützung der Familien bei ihren Erziehungsaufgaben
• Lebenslanges Lernen
Gesetzliche Rahmenbedingungen in Bayern
1972 Bayerisches Kindergartengesetz – ein bayerischer Sonderweg
1973 4. DVBayKiG: Rahmenpläne für Kindergärten
Mindestanforderungen für Bildungs- und Erziehungsziele
1976 Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Bildungsauftrag der Kindergärten besitzt Vorrang
1991 SGB VIII (KJHG): Die Kindergärten werden der Jugendhilfe zugeordnet, ein bayerischer Sonderweg in der Bayernklausel §26 S.2 SGB VIII
1997 Empfehlung zur 4.DVBayKiG: Anpassung an neue gesellschaftliche, fachliche und gesetzliche Entwicklungen